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Zocken bald auch an Feiertagen

Spieler sollen künftig auch am 1. Mai und am 3. Oktober ihr Glück in einer der beiden Berliner Spielbanken versuchen können. Das sieht ein Gesetzentwurf über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin vor, der gestern von Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) im Senat vorgelegt wurde und ins Parlament eingebracht werden soll. Darin wurde die Anzahl der Spielverbotstage entsprechend reduziert. Die Altersgrenze zur Teilnahme am Spiel wurde – wie bereits jetzt im Osten – auf 18 Jahre festgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, das in den Ost- und Westbezirken derzeit noch unterschiedlich geregelte Spielbankenrecht zu vereinheitlichen. So wird die Rechtsform der zwei zugelassenen Spielbanken offengelassen, so daß die bisherige rein private Trägerschaft im Westen und die öffentlich-rechtliche Trägerschaft im Osten weiter bestehen können. ADNFoto: David Brandt

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