: Zivildienst ist Kriegsdienst
■ betr.: "Deserteure im Streit der Genossen", taz vom 5.6.90
betr.: „Deserteure im Streit der Genossen“, taz vom 5.6.90
In der Annahme, daß Sie (Horst Ehmke) des Lesens mächtig sind, möchte ich Sie bitten, Ihre Augen einmal auf den § 3 Wehrpflichtgesetz zu lenken, in dem geschrieben steht: „Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder (...) durch den Zivildienst erfüllt.“
Oder die Bundestagsdrucksache 3/34: „Ehemalige ZDL müssen (...) Sorge tragen, daß Mitteilungen des Bundesamtes für den Zivildienst sie „ohne Verzögerungen“ erreichen, damit sie im Ernstfall zu 'Luftschutz- und ähnlichen Diensten unverzüglich‘ herangezogen werden können.“
Sie sehen, wirklich jedeR kann erkennen: Zivildienst ist Kriegsdienst (ohne Waffe)!
Totalverweigerern wird meist vorgeworfen, eine politische Entscheidung getroffen zu haben. Dies sei nicht legitim, eine Gewissensentscheidung könne nur an sittlichen Maßstäben orientiert sein. Grundgesetz-Artikel 38 (1): (...) „Sie (die Abgeordneten des DB) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Wenn Sie nun schon einer der wenigen Privilegierten sind, denen ein politisches Gewissen zugestanden wird, können Sie mit demselben Ihre Verächtlichmachung der Argumente der Totalverweigerer veranworten („Ich weiß nicht, was Altenpflege mit Krieg zu tun haben soll.“)? Ich weiß auch nicht Herr Ehmke...
Peter Schäfer, Heidelberg
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