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Zinsklausel rechtswidrig

BUNDESGERICHT

Karlsruhe (dpa) - Banken müssen in ihren Hypothekenzinsklauseln die tatsächlichen Belastungen der Kunden hinreichend deutlich machen. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine von zahlreichen Banken verwendete Klausel wegen Unklarheit der vom Kunden tatsächlich verlangten Zinsen für unzulässig erklärt. Derartige Klauseln müßten auch den „Durchschnittskunden“ verständlich sein.

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