Zimmer für Geflüchtete: Gutes Herz allein reicht noch nicht
Zimmer an Flüchtlinge zu vergeben, ist in der Regel einfach. Einige rechtliche Dinge muss man allerdings beachten. Ein Überblick.
Bei der vom Jobcenter übernommenen Miete gibt es Höchstgrenzen wie für alle Hartz-IV-Empfänger. Für eine Person in Berlin etwa sind es maximal 364,50 Euro bruttokalt im Monat.
Will man an Wohnungssuchende vermieten, die sich noch im Asylverfahren befinden, wird es schwieriger. Diese Flüchtlinge sollen laut Gesetz eigentlich in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. In einigen Städten wie Berlin ist es aber dennoch möglich, an Flüchtlinge im Asylverfahren private Wohnungen und Zimmer zu vermieten.
In Berlin etwa zahlt die Sozialbehörde LaGeSo dann die Miete. Dort kann man beim Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk für diese Flüchtlinge ein Zimmer anbieten. Viele Vermieter hätten zwar gerne Frauen als Mitbewohnerinnen. „Wir brauchen aber vor allem Zimmer für alleinstehende Männer“, sagt Sophia Brink vom EJF.
Bei einer Untervermietung in Berlin über das LaGeSo müssen der Hauptmietvertrag und die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung vorgelegt werden. Die Miete für das Zimmer muss nachvollziehbar sein, anteilig zur Hauptmiete. Eine Abrechnung nach Tagessätzen gibt es nicht.
Vermittler kommen nicht mehr hinterher
Bundesweit vermittelt das privat mit Spendengeldern betriebene Portal „Flüchtlinge Willkommen“ Zimmer. Die vier MitarbeiterInnen sammeln die Angebote über das Internet und versuchen dann, über örtliche Flüchtlingshilfsorganisationen und Ehrenamtliche passende Bewohner zu finden.
Allerdings ist das Portal im Moment so überlastet, dass Angebote aus dem ländlichen Raum nicht mehr bearbeitet werden können, sagt Portal-Gründerin Mareike Geiling. Sie rügt: „Die Kommunen delegieren eine Vermittlungsaufgabe an uns, die sie eigentlich selbst übernehmen müssten.“
Das Portal vermittelt auch Flüchtlinge als Mitbewohner, die keine Miete zahlen können, weil sie nicht berechtigt sind, in Privatunterkünften zu wohnen oder sich illegal in Deutschland aufhalten. Die Miete wird dann durch Spenden aufgebracht oder die Leute wohnen mietfrei. Einen richtigen Untermietvertrag gibt es hier nicht, aber das Zimmer sollte für mindestens drei Monate zur Verfügung gestellt werden.
Seit Gründung des Portals im November gab es 1.200 Anmeldungen mit Angeboten, erzählt Geiling. Es kam aber nur zu 65 Vermittlungen. Viele Anbieter meldeten sich nur einmal und dann nicht mehr, bedauert die Gründerin. Wenn ein Untermietverhältnis verbindlich werden und nicht nur ein wohltätiges Gefühl vermitteln soll, springen viele dann doch ab.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Wirkung der Russlandsanktionen
Der Rubel rollt abwärts
Rauchverbot in der Europäischen Union
Die EU qualmt weiter
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag