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■ TelegrammZeugenschutz bei Nazi-Untersuchungen

Zürich (rtr) – Wer der Schweizer Expertenkommission über die Beziehungen des Landes zum Dritten Reich als Zeuge oder Informant hilft, soll dafür nicht belangt werden dürfen. Der Bundesrat begrüßte gestern in Bern eine entsprechende parlamentarische Initiative. Danach verletzen Arbeitnehmer ihrer Treuepflicht als Arbeitnehmer nicht, wenn sie vor der Kommission aussagen oder ihr Informationen geben.

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