: Zeugen der Anklage
■ Bundestag berät über die Kronzeugenregelung gegen „Terroristen“ / Grüne verzögern Beginn der Debatte
Bonn (ap/dpa) - Der Bundestag hat am Donnerstag nachmittag damit begonnen, über den von CDU/ CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des „Terrorismus“ in erster Lesung zu beraten. Die Vorlage sieht eine zeitlich befristete Einführung des Kronzeugen in das Strafrecht sowie Strafverschärfungen bei der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung“ vor, stellt die Anleitung zu Straftaten wieder unter Strafe und räumt dem Generalbundesanwalt mehr Zuständigkeiten ein. Das Gesetz, das von der Opposition abgelehnt wird, soll noch im Dezember endgültig verabschiedet werden und dann sofort in Kraft treten. Zu Beginn der Aussprache versuchten die Grünen vergeblich, die Beratung von der Tagesordnung abzusetzen. Mit ihrer Mehrheit setzten die Koalitionsparteien die Beratung durch. Auch die SPD widersetzte sich nicht diesem Schritt. Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Richard Meier, hat sich sehr skeptisch über die Aussichten der Kronzeugenregelung geäußert. In einem Interview erklärte er, die Kronzeugenregelung in anderen Ländern sei auf die Bundesrepublik Deutschland nicht übertragbar.
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