: Zerstörer „Hamburg“ darf nur beobachten
■ WEU beteiligt sich an Blockade gegen Serbien
Bonn (AP/taz) – Regierungssprecher Vogel wollte sich einen Ausweg offenhalten: Mit der Entscheidung, den Zerstörer „Hamburg“ nicht an den Blockadeaktionen der Nato in der Adria zu beteiligen, sei noch nicht das „letzte Wort“ des Bundeskabinetts gefallen. Nach dem Beschluß der UNO vom vergangenen Dienstag, das Embargo gegen Rest-Jugoslawien zu verschärfen, sei jedoch eine „schnelle Entscheidung“ nötig gewesen. Vorerst haben das Kriegsschiff wie auch die Aufklärungsflugzeuge weiterhin die Aufgabe, Embargobrecher zu beobachten.
Vogel machte aber auch die weiteren Pläne der Regierung deutlich: Bundeskanzler Helmut Kohl habe angeregt, daß nach dem Beschluß des SPD-Sonderparteitages für eine Grundgesetzänderung bald Gespräche in der Koalition und mit den Sozialdemokraten begonnen werden sollten. Die SPD hatte einer Verfassungsänderung zugestimmt, nach der Bundeswehrsoldaten bei friedenssichernden Blauhelm-Missionen der UNO und auch zur Kontrolle von Embargomaßnahmen eingesetzt werden könnten. Außer den Gesprächen mit den Parteien müsse für künftige Entscheidungen in dieser Frage auch die Klage der SPD vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet werden. Dabei soll entschieden werden, ob bereits die Entsendung von Marineeinheiten zur Beobachtung von Embargobrechern nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Neben der Nato will sich auch die Westeuropäische Union (WEU) an der Seeblockade gegen Serbien beteiligen. Dabei sollen die Schiffe voraussichtlich schon am Freitag den Befehl erhalten, auf Embargobrecher zu schießen.
In Genf legten die Vertreter der bosnischen Serben ihren Verfassungsvorschlag für Bosnien vor. Er sieht die Aufteilung in drei auf ethnischen Kriterien gegründeten Staaten vor. Seite 8
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