piwik no script img

Zermatter BurgerInnen unterliegen BürgerInnen

Seit gestern steht fest, daß das 4.478 Meter hohe Schweizer Matterhorn kein Privateigentum ist, sondern der Gemeinde Zermatt gehört. Das Bundesgericht in Lausanne hat es abgelehnt, sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Walliser Kantonsgerichts zu befassen. In diesem Urteil war der Berg der Gemeinde Zermatt zugesprochen worden. Unterlegen ist dabei die Gemeinde der „BurgerInnen“ in Zermatt. In bestimmten Gemeinden der Schweiz gibt es die „BurgerInnen“ und gleichzeitig die BürgerInnen. Die alteingesessenen Familien bilden die BurgerInnengemeinde. Der Rest, meist Zugewanderte, darf sich nur BürgerInnen nennen. Die BurgerInnen nun hatten beim Kantonsgericht Ansprüche an nicht kultivierbarem Land des Matterhorns prüfen lassen. Nach der Ablehnung hatten sie sich an das Bundesgericht gewandt. dpa, Foto: Manfred Grohe

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen