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Zermatter BurgerInnen unterliegen BürgerInnen

Seit gestern steht fest, daß das 4.478 Meter hohe Schweizer Matterhorn kein Privateigentum ist, sondern der Gemeinde Zermatt gehört. Das Bundesgericht in Lausanne hat es abgelehnt, sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Walliser Kantonsgerichts zu befassen. In diesem Urteil war der Berg der Gemeinde Zermatt zugesprochen worden. Unterlegen ist dabei die Gemeinde der „BurgerInnen“ in Zermatt. In bestimmten Gemeinden der Schweiz gibt es die „BurgerInnen“ und gleichzeitig die BürgerInnen. Die alteingesessenen Familien bilden die BurgerInnengemeinde. Der Rest, meist Zugewanderte, darf sich nur BürgerInnen nennen. Die BurgerInnen nun hatten beim Kantonsgericht Ansprüche an nicht kultivierbarem Land des Matterhorns prüfen lassen. Nach der Ablehnung hatten sie sich an das Bundesgericht gewandt. dpa, Foto: Manfred Grohe

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