: Zeitungsstreit
Berlin (dpa) — Das Berliner Amtsgericht hat jetzt die Klage der SPD um die Anerkennung von Rechtsansprüchen an den von der Treuhand zum Kauf angebotenen ehemaligen SED-Bezirkszeitungen an das Berliner Landgericht verwiesen. Die Treuhand ist der Auffassung, daß es sich nicht um eine Regelung im Sinne des Parteiengesetzes, sondern um eine zivilrechtliche Klage entsprechend dem Treuhandgesetz handelt. Gegenwärtig ist der beabsichtigte Verkauf von sieben von der Treuhand veräußerten Regionalzeitungen aufgrund von Ansprüchen der SPD ungewiß. Die SPD hatte für die sieben ehemaligen Regionalzeitungen Besitzansprüche angemeldet und beim Verwaltungsgericht Berlin den Erlaß von einstweiligen Anordnungen beantragt. Nach Ansicht der Partei sind die heutigen Regionalzeitungen aus 1933 enteigneten SPD-Zeitungen hervorgegangen. Die Treuhand aber vertritt den Standpunkt, daß eine Identität zwischen den zu privatisierenden früheren SED-Regionalzeitungen und Parteizeitungen der SPD nicht erkennbar sei.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen