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Zeitungsstreit

Berlin (dpa) — Das Berliner Amtsgericht hat jetzt die Klage der SPD um die Anerkennung von Rechtsansprüchen an den von der Treuhand zum Kauf angebotenen ehemaligen SED-Bezirkszeitungen an das Berliner Landgericht verwiesen. Die Treuhand ist der Auffassung, daß es sich nicht um eine Regelung im Sinne des Parteiengesetzes, sondern um eine zivilrechtliche Klage entsprechend dem Treuhandgesetz handelt. Gegenwärtig ist der beabsichtigte Verkauf von sieben von der Treuhand veräußerten Regionalzeitungen aufgrund von Ansprüchen der SPD ungewiß. Die SPD hatte für die sieben ehemaligen Regionalzeitungen Besitzansprüche angemeldet und beim Verwaltungsgericht Berlin den Erlaß von einstweiligen Anordnungen beantragt. Nach Ansicht der Partei sind die heutigen Regionalzeitungen aus 1933 enteigneten SPD-Zeitungen hervorgegangen. Die Treuhand aber vertritt den Standpunkt, daß eine Identität zwischen den zu privatisierenden früheren SED-Regionalzeitungen und Parteizeitungen der SPD nicht erkennbar sei.