piwik no script img

■ ZeitarbeitBetriebsrat beschützt

Kassel (AFP) – Der Betriebsrat eines Unternehmens, das sich Arbeitnehmer bei Zeitvertragsfirmen ausleiht, hat auch für diese Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Betriebsvereinbarungen, die das Weisungsrecht des Arbeitgebers einschränken, gelten danach auch für die Leiharbeitnehmer. Den Interessen des entleihenden Betriebes dürften die Leiharbeiter nicht ohne Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes ausgeliefert sein. Az.: 1 ABR 38/92

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen