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Archiv-Artikel

Zeckenbiss kein Dienstunfall

TRIER dpa ■ Ein Beamter, der auf seinem Arbeitsweg von einer Zecke gebissen wird, hat nicht unbedingt einen Dienstunfall erlitten. Mit dieser Entscheidung wies das Verwaltungsgericht Trier die Klage eines Polizisten aus dem Hunsrück zurück, der zu seiner Dienststelle mit dem Fahrrad gefahren und dabei angeblich von einer Zecke gebissen worden war. Der Biss könne nicht als Dienstunfall anerkannt werden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. „Nach allgemeiner Lebenserfahrung erscheint es ebenso gut möglich, dass die Zecke bereits vor Antritt der Fahrt an den Körper des Klägers geraten ist“, urteilten die Richter. Der Polizeibeamte hatte die Zecke auf seiner Dienststelle beim Duschen entdeckt und von einem Arzt entfernen lassen. Anschließend begehrte der Beamte die Anerkennung des Bisses als Dienstunfall. (Az. 1 K 409/06.TR)