Zahl des Tages: Mehr als dieHälfte
Der Schuhhändler Deichmann ist vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen damit gescheitert, sich vor den Entsorgungskosten seiner Schuhkartons zu drücken. Das entsprechende Urteil vom November ist nun rechtskräftig. Als Inverkehrbringer von Verpackungen muss Deichmann für deren Entsorgung zahlen. Der Händler hatte argumentiert, mehr als die Hälfte seiner Kunden ließen die Kartons im Geschäft, diese landeten also nicht in der blauen Tonne und verursachten keine Entsorgungskosten. Das Gericht folgte dem nicht. Interessant: Deichmann hatte festgestellt, die Entsorgung der in den Läden verbliebenen Schuhkartons „regele man selbst“. Darüber wüsste man doch gerne mehr.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen