■ Abhöraffäre: ZDF klagt
Mainz (dpa) – Das ZDF wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Gerichtsbeschluß, daß Verbindungsdaten von Mobiltelefonen seiner Journalisten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden dürfen. Ein Richter hatte 1995 in der Affäre um den Immobilienhändler Jürgen Schneider die Überwachung eines Mobiltelefons des ZDF angeordnet. Dadurch gewannen Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt Erkenntnisse über Gesprächspartner der Journalisten. Mit der Beschwerde will das ZDF erreichen, daß der Informantenschutz nicht erst in der Form des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozeß greift.
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