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Yeziden muß Asyl gewährt werden

Yeziden muß Asyl gewährt werden

Koblenz (dpa) - Die türkische Glaubensgemeinschaft der Yeziden wird in ihrer Heimat von Teilen der moslemischen Bevölkerung verfolgt. Da der türkische Staat dieser Glaubensgemeinschaft keinen Schutz gewährt, muß den Yeziden in der Bundesrepublik regelmäßig politisches Asyl gewährt werden. Zu diesem Ergebnis kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil in zweiter Instanz. Nach den Feststellungen des Senats handelt es sich bei den Yeziden um eine Glaubensgemeinschaft, die in ihrer Religion unter anderem Elemente des jüdischen, christlichen und islamischen Glaubens vereinigt. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um eine fünfköpfige türkische Familie, die bereits von der ersten Instanz als asylberechtigt anerkannt worden war. Gegen das Urteil legte dann der Bundesbeauftrage für Asylangelegenheiten Berufung ein. (AZ: 13 A 202/87).

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