: Wozu eigentlich Mietenspiegel?
Der Mietenspiegel ist ein in §2 Miethöhegesetz (MHG) vorgesehenes Instrument, um die ortsüblichen Vergleichsmieten nachzuweisen. Er wird, wie im Gesetz vorgesehen, von den Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen verwendet. Solange er auf repräsentativen Zahlen beruht, verwenden ihn die Gerichte auch als Beweismittel für die Frage, wie hoch die Vergleichsmiete im konkreten Fall ist – auch dann, wenn eine Mieterhöhung zum Beispiel mit drei Vergleichswohnungen begründet wurde. Der Mietenspiegel ist daher für alle Fragen der Maßstab, in denen es auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ankommt. Das ist nicht nur bei Mieterhöhungen der Fall, sondern auch bei Mietsenkungen wegen Mietpreisüberhöhung. Der Mietenspiegel basiert auf einer empirischen Erhebung über die tatsächlich gezahlten Mieten, sofern diese in den letzten vier Jahren vereinbart worden sind. Er soll also nicht Mietpreise festsetzen, sondern nur wiedergeben, wie hoch die gesetzlich definierten Vergleichsmieten sind.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen