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Wohnungsbaupolitik: SPD gegen Vorstand

■ Fehlbelegungsabgabe künftig bis 4,20 Mark

Niederlage für den Landesvorstand der Bremer SPD: Auf einem Landesparteitag zur Wohnungsbaupolitik lehnte Freitag nacht eine Mehrheit der Delegierten nach mehrstündiger kontroverser Diskussion den Leitantrag des Vorstandes in einem wesentlichen Punkt ab. Der Vorstand hatte gefordert, die Fehlbelegungsabgabe für Wohnungen, die mit Geldern des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, auf drei Mark zu begrenzen. Begründet wurde dieser Antrag damit, daß sonst die Gefahr bestünde, daß Besserverdienende aus Stadtteilen wie beispielsweise der Vahr ausziehen, und sich in der Folge die sozialen Probleme verschärfen würden.

Der Ampel-Senat hatte dagegen Ende März eine gestaffelte Anhebung der Fehlbelegungsabgabe von einer Mark bis 4,20 Mark beschlossen. Auf dem Landesparteitag begründete Finanzsenator Volker Kröning diese Position mit der Haushaltsnotlage des Landes Bremen und der Notwendigkeit, wegen der Wohnungsnot zusätzliches Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Nach Krönings Berechnungen hätte die Landesvorstandslinie der Haushaltskasse lediglich 48,4 Mio Mark eingebracht, während bei Unterstützung des Senatsbeschlusses jährlich 82 Mio Mark in die Kassen kämen.

Die Delegierten entschieden sich schließlich mehrheitlich für eine Position, die die SPD-Fraktion vorgegeben hatte. Danach soll die Staffelung für besserverdienende Mieter zwischen 50 Pfennig und 4,20 Mark liegen. Bisher lag die Abgabe zwischen 50 Pfennig und zwei Mark.

Mit diesem Beschluß ist klar, daß die nur knapp über dem Höchsteinkommen liegenen MieterInnen mit relativ geringen Mietsteigerungen davonkommen, während die deutlich Besserverdienenden, die in Sozialwohnungen leben, mit erheblichen Preissprüngen rechnen müssen. Nach dem Fraktionsmodel werden nach Krönings Berechnungen künftig 62,9 Millionen Mark zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

Abgesehen von der Fehlbelegungsabgabe legten sich die Delegierten des Parteitags auf keine genauen Zahlen fest. Strittig ist vor den im Juni beginnenden Haushaltsberatungen zum Beispiel noch, wie hoch die Mietobergrenzen für Sozialmieter liegen sollen. Während der Senat die Miete für Inhaber von Berechtigungsscheinen von 6,45 auf sieben Mark anheben will, ist die SPD-Fraktion für eine Höchstgrenze von 6,95 Mark. dpa/taz