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Wohngeld auch für Untermieter

Auch Untermieter haben nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts Anspruch auf Wohngeld. Die Beihilfe könne auch dann beantragt werden, wenn der Vermieter dem Hauptmieter nicht die Zustimmung zur Weitervermietung erteilt habe, gab das Gericht am Mittwoch bekannt. Unerheblich sei außerdem, ob der Hauptmietvertrag noch bestehe. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genüge es, dass der Wohngeldantragsteller die Wohnung nicht durch eine verbotene Aktion erlangt habe und an den Berechtigten eine Nutzungsentschädigung zahle. In einem zweiten Urteil hieß es, Mieter, die ihre Wohnung untervermieteten und nicht selbst nutzten, seien nicht berechtigt, Wohngeld zu bekommen. DPA

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