Wirtschaft: Versprüht, um zu bleiben
Aus dem Unkrautvernichtungsmittel Flufenacet entsteht beim Gebrauch eine gefährliche Ewigkeitschemikalie. Deswegen will die EU das Pestizid jetzt verbieten. Die deutsche Agrarlobby weiß das zu verzögern.
Von Gunter Haug
Gesundheitsgefährdende Ewigkeitschemikalien und kein Ende: Kürzlich hat die EU Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Verbotsverfahren für das Unkrautvernichtungsmittel Flufenacet (FFA) eingeleitet – und ausgerechnet das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das dem grünen Landwirtschaftsminister Cem Özdemir untersteht, spielt dabei wieder mal eine unrühmliche Rolle. Aber der Reihe nach.
Nach der Verbotsankündigung der EU Behörde ist genau das passiert, was in solchen Fällen immer passiert: Die Wogen sind gewaltig hochgegangen – bei den Herstellern, beim Bauernverband und ganz allgemein der Agralobby. Die Bayer AG, einer der Flufenacet-Hersteller, sieht „keine Hinweise auf ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt“, und das Magazin „Agrarheute“ titelte reißerisch: „Schlag ins Kontor: Behörde streicht wichtigen Wirkstoff gegen Unkraut“.
Dabei handelt es sich bei diesem Herbizid nicht um irgendeinen Unkrautvernichter, sondern um einen hochgefährlichen. Und was Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Weidelgras und Vogelmiere auf den Getreideäckern einen zuverlässigen Exitus beschert, das ist auch der menschlichen Gesundheit alles andere als zuträglich. Denn beim Ausbringen von FFA, das ist seit 2017 nachgewiesen, bildet sich das Zerfallsprodukt Trifluoracetat (TFA), eine „Ewigkeitschemikalie“ aus der berüchtigten, krebsverdächtigen Systemgruppe der so genannten PFAS, über das Kontext neulich schon berichtet hat.
Durchschnittlich 13.000 Tonnen solcher Herbizide werden pro Jahr auf deutschen Getreideäckern versprüht. Wie soll man das einordnen angesichts der Tatsache, dass die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche der Republik ja immerhin 12,1 Millionen Hektar umfasst? 13.000 Tonnen auf so einer Fläche, da verteilt sich so ein Stoff doch locker. Könnte man meinen. Aber wir reden hier über einen Stoff, dessen Giftigkeit in Mikrogramm gemessen wird – und diesen streut man seit Jahrzehnten tonnenweise über das Land, auf dem unsere Nahrungsmittel wachsen und unter dem unsere Trinkwasserreserven lagern.
Genau das will die EU jetzt stoppen. Aber so schnell wird daraus nichts, denn dagegen gibt es als Bollwerk ja schließlich noch die bundesdeutsche Agrarlobby im perfekten Zusammenspiel mit willfährigen Ministerien. Und das bedeutet: Selbst wenn ein Stoff in Zukunft verboten sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass man ihn nicht mehr verwenden darf. Kaufen darf man ihn zwar nicht mehr, aber ausbringen schon, wenn das Lager noch gefüllt ist. Diesen Herbst auf jeden Fall noch und – da sind Hersteller und Bauernverband ganz zuversichtlich – auch nächsten Herbst noch werden die FFA-haltigen Herbizide Tactis und Elipris im bewährten Einsatz sein.
Das wiederum bringt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf die Palme, die in einem Eilantrag an das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) fordert, die Ausbringung sofort zu untersagen. Aber weil man den Unwillen jener Behörde, in solchen Dingen im Sinne des Verbraucherschutzes zu handeln, in den vergangenen Jahren nur allzu oft erlebt hat, droht die Umwelthilfe in diesem Fall auch gleich mit einer Klage.
Die Hersteller klagten gegen Auflagen – erfolgreich
Schon in der Vergangenheit hatte sich das BVL nämlich mit der Taktik ausgezeichnet, ein Neuzulassungsverfahren des Mittels jahrelang zu verzögern. Und das, obwohl über das Umweltbundesamt (UBA) schon im Jahr 2017 längst neue Erkenntnisse über dessen Gefährlichkeit vorlagen und deshalb die Verwendung stark eingeschränkt worden war. Doch diese neuen Erkenntnisse wurden von der Zulassungsbehörde BVL schlichtweg ignoriert.
Und dann kam es noch dicker. Die Hersteller klagten gegen Anwendungsbeschränkungen für diese Mittel vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Dank der Unterstützung durch das BVL bekamen sie im Frühjahr 2021 recht. Mehr noch: Nach der erfolgreichen Klage der Hersteller hat das BVL gleich sämtliche, vom UBA erlassene Anwendungsbeschränkungen für FFA-haltige Mittel gecancelt und deren Einsatz wieder ermöglicht. Beim Umweltbundesamt war man gelinde gesagt sprachlos. Und genauso machtlos. Denn letztendlich zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland das BVL.
Als wäre das alles nicht schon irritierend genug in Sachen Pflanzen-“Schutz“ kommt noch eine weitere Komponente hinzu, die der Agrarlobby in die Karten spielt. Und zwar die Praxis, nach der in der EU diese Zulassungsverfahren ablaufen. Es steht den Herstellern nämlich völlig frei, in welchem Land sie die Zulassung beantragen. Egal, wo das Mittel hergestellt wird. Böswillige Zeitgenossen mögen nun vermuten, dass sich die Firmen also eher willfährige EU-Länder herauspicken, deren Genehmigungsverfahren etwas „liberaler“ verlaufen. Und genauso ist es. Das Besondere an dieser Praxis: Hat ein EU-Land erst einmal eine solche Genehmigung erteilt, muss sie in allen anderen EU-Ländern automatisch eins zu eins mit übernommen werden.
Unkrautbekämpfung geht auch anders
Zwar werden die Genehmigungsunterlagen auch in den eher zulassungsfreundlich gestimmten Ländern durch zertifizierte Labore eingereicht – aber wer kann schon wissen, ob dabei auch wirklich sämtliche Studienergebnisse vorgelegt worden sind oder nur diejenigen, die ganz gut in die positive Bewertung hineingepasst haben? Das zumindest schildern Insider der Szene unter dem Siegel der Verschwiegenheit.
Von daher mag es auch kaum verwundern, dass die Zahl der in Deutschland beantragten Zulassungsverfahren in den letzten Jahren massiv zurückgegangen ist. Wenn man anderswo leichter ans Ziel kommt.
Üblicherweise müssen diese Zulassungsverfahren alle zehn Jahre, danach alle 15 Jahre überprüft werden, bei als kritisch eingeschätzten Stoffen sogar alle sieben Jahre. Doch falls sich da Gerichtsverfahren und unterschiedlichste Behördeneinschätzungen dazwischen schieben, die eine Wiedergenehmigung verzögern, dann kann es schon mal passieren, dass Herbizide auf der Basis von 20 Jahre alten Daten einfach weiter eingesetzt werden dürfen, obwohl der aktuelle Wissensstand im Fall von FFA mit seinem Zerfallsprodukt TFA längst neue Gesundheitsgefahren aufgezeigt hat. Die dürfen freilich erst bei einer neuen Zulassung angewandt werden. Und das kann – siehe oben – lange dauern. Sehr zum Ärger des Umweltbundesamtes, dessen neue Erkenntnisse schlichtweg nicht berücksichtigt worden sind.
Eigentlich stehen im „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ längst klare Empfehlungen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und deren Risiken zu verringern. Dennoch drängen immer mehr neue Pestizide auf den Markt.
Es gibt übrigens jenseits des ganzen Lärms von Bauernverband und Agrarchemielobby um das Herbizidverbot durchaus Möglichkeiten, die Unkräuter im Getreidebau wirksam zu bekämpfen. Das weiß Rudolf Bühler, Landwirt und Gründer der Schwäbisch-Haller Erzeugergemeinschaft BESH ganz genau: „Im Ökologischen Landbau kann man auch völlig ohne Einsatz von Pestiziden hohe Erträge erzielen – mit entsprechend positiver Klima- und Ökobilanz.“ Er praktiziert das seit Jahrzehnten. Denn gesunde Böden bringen auf Dauer mehr Erträge und sichere Erträge. Aber kurzfristig zählt halt eher das schnelle Geld.
Spätestens seit Juni dieses Jahres müsste sich die Sachlage jedoch endgültig gedreht haben, denn seitdem liegen eindeutige Erkenntnisse über die Gefährlichkeit der Ewigkeitschemikalie TFA im Grundwasser vor. Eine neue EU-Leitlinie hat den neuen Schwellenwert für TFA im Grundwasser auf 0,1 Mikrogramm festgelegt – bislang galt ein Wert von 10 Mikrogramm, also das Hundertfache. Allein mit diesem neuen Wert müsste ein Ausbringen des Herbizids also sofort untersagt werden.
Ewigkeitschemikalien auf dem Acker, in den Flüssen, im Grundwasser und schließlich auch im Trinkwasser und im Blut von uns allen. Und sie reichern sich weiter an. Tag für Tag. Aber offenbar scheint das keine Behörde sonderlich zu jucken. Nicht mal diejenigen, die für die Gesundheit zuständig sind. Denn wie anders ist es zu erklären, dass von der grün geführten Landesregierung Baden-Württembergs jegliche Reaktion ausgeblieben ist, nachdem Kontext kürzlich aufgedeckt hat, dass die Chemiefirma Solvay in Bad Wimpfen 24 Kilogramm pro Tag des TFA mit behördlicher Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart in den Neckar verklappen darf? Und das bis zum Jahr 2044! Mit der abstrusen Begründung, dass die daraus entstandene TFA-Konzentration im Fluss gerade mal um die 10 Mikrogramm pro Liter liege. Falls es – wie jetzt – neue Erkenntnisse zur TFA-Problematik gibt? Egal. Die Genehmigung ist ja erteilt. Wieviel TFA wirklich im Grundwasser landet? Und danach im Trinkwasser? Andere Baustelle. Und jetzt diese neuen Erkenntnisse der EU mit einem Schwellenwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter? Auch egal. So scheint es zumindest.
TFAS steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Es reichert sich im Körper an und geht nicht mehr weg. Die Konzentration steigt und steigt – so lange, bis eine Grenze überschritten ist. Und dann? Ist das Entsetzen wieder groß – keiner will etwas gewusst haben. Mit Verbraucherschutz und vorausschauender Politik zum Wohle aller hat das jedenfalls nichts zu tun.
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