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Wirtschaft hat Mehrheit

■ Mit der MONOPOLKOMMISSION auf du und du

Bonn (ap) - Die Monopolkommission, deren Votum zum Einstieg des Daimler-Benz-Konzerns beim Rüstungskonzern Messerschmitt -Bölkow-Blohm (MBB) mit Spannung erwartet wurde, meldet sich alle zwei Jahre mit einer Beurteilung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik zu Wort. Nach dem Kartellgesetz hat sie den Auftrag, mit ihrem sogenannten Hauptgutachten zum „Stand der Unternehmenskonzentration sowie deren absehbarer Entwicklung unter wirtschaftspolitischen und insbesondere wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten“ Stellung zu nehmen und aus ihrer Sicht notwendige gesetzliche Änderungen vorzuschlagen. Das seit Einsetzung des Gremiums 1973 siebte Hauptgutachten wurde vor einem Jahr vorgelegt.

Daneben müssen die fünf Experten - vier Männer und eine Frau - nach Paragraph 24 des Kartellgesetzes auch im Verfahren einer Ministererlaubnis ein Sondergutachten zu den kartellrechtlichen und wetttbewerbspolitischen Fragen abgeben. Nachdem das Kartellamt die Übernahme von 30 Prozent der MBB-Anteile durch Daimler im April abgelehnt hatte, beantragten Daimler und MBB eine solche Sondererlaubnis.

Die in Köln mit einem Sekretariat vertretene Kommission, deren Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt werden, ist nur an ihren gesetzlichen Auftrag gebunden und unabhängig. Allerdings ist Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann seinerseits auch nicht an ihr Votum gebunden, wenn er wie angekündigt im September darüber entscheidet, ob er der Mammutfusion seinen Segen erteilen oder ihn ihr versagen wird.

Der Kommission gehören mit ihrem Vorsitzenden, Professor Ulrich Immenga, und Professor Carl-Christian von Weizsäcker zwei Wissenschaftler an. Die übrigen drei Mitglieder kommen aus der Wirtschaft: Winfried Haastert ist Arbeitsdirektor der Thyssen-Industrie, Wolfgang Herion ist mittelständischer Unternehmer, und Frau Elke Weber-Braun ist Unternehmerin und Wirtschaftsprüferin.

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