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Wird Heinrich Fink wieder Rektor?

■ Gremien der Humboldt-Universität beraten über Weiterbeschäftigung von Fink als Rektor/ Wissenschaftssenator kündigt Rechtsmittel gegen Arbeitsgerichtsurteil an

Mitte. Die Gremien der Humboldt- Universität haben gestern noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob Heinrich Fink nach dem Arbeitsgerichtsurteil nun wieder seine Amtsgeschäfte als Rektor der Hochschule aufnehmen wird. Wie berichtet hatte die 64. Kammer des Arbeitsgerichts am Mittwoch die Kündigung Finks für unwirksam erklärt. Fink war im November letzten Jahres von der Personalkommission unter Vorsitz von Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU) wegen angeblicher Stasi-Mitarbeit fristlos entlassen worden. Das Arbeitsgericht war jedoch der Auffassung, daß der Wissenschaftssenator den Beweis für eine IM-Tätigkeit Finks schuldig geblieben sei. Es befand, daß der Kläger wieder als Hochschullehrer beschäftigt werden müsse.

Der amtierende Rektor Zschunke, die beiden Prorektoren Klemm und Reinisch tagten gestern zusammen mit Fink und einigen Rechtsberatern »in Permanenz«. Geklärt werden muß, ob Fink seine Amtsgeschäfte vor einer Rechtskraft des Urteils und vor einer endgültigen Klärung der Vorwürfe wieder aufnehmen und ob er für die Rektoratswahlen im Juni kandieren wolle. Der Pressesprecher des Wissenschaftssenators, Lück, bestätigte, daß diese Entscheidung von den Hochschulgremien allein getroffen werde. Die von Wissenschaftssenator Erhardt im Januar angeordnete »Rechtsaufsichtsmaßnahme« sei durch das Arbeitsgerichtsurteil hinfällig geworden. Wie berichtet hatte Erhardt die Humboldt-Uni damals angewiesen, Fink die weitere Ausübung seiner Amtsgeschäfte zu untersagen, weil dieser nicht Rektor sein könne, wenn sein Arbeitsverhältnis als Hochschullehrer beendet sei. Auch Finks Rechtsanwalt Trube bestätigte gestern, daß die Rechtsaufsichtsmaßnahme einer Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte als Rektor nicht mehr im Wege stehe. Die Weiterbeschäftigung seines Mandanten als Hochschullehrer bedeute, daß dieser auch wieder Rektor sein könne.

Das Arbeitsgerichtsurteil stieß bei Wissenschaftssenator Erhardt auf heftige Kritik. »Damit«, so Erhardt, »wird die Arbeit der sogenannten Gauck-Behörde grundsätzlich in Frage gestellt.« Es gebe »ordentliche Gerichte und es gibt Arbeitsgerichte«, rügte der Senator die Entscheidung der 64. Kammer und kündigte »selbstverständlich« Rechtsmittel dagegen an. Der wissenschaftliche Sprecher der FDP- Fraktion befand, daß sich mit dem Urteil die Voreingenommenheit des Senators gegenüber dem gewählten Rektor der Humboldt-Uni räche. Die PDS-Abgeordnete Girnus sprach von »tödlichen Vorverurteilungen des Herrn Gauck«. plu

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