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Wirbeltiere gesetzlich geschützt

Berlin (dpa) - Versuche an Wirbeltieren im Rahmen der Entwicklung neuer Arzneimittel bedürfen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Berlin) einer Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Ein Arzneimittelhersteller in Ludwigshafen hatte mit einer Klage feststellen lassen wollen, daß die Versuche an Wirbeltieren in seinem Unternehmen genehmigungsfrei seien. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt (BVerg G 3 C 86).

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