: „Wir vertrauen dem obersten deutschen Gericht“
■ Sudanesische Flüchtlinge beenden ihren Hungerstreik im Rhein-Main-Flughafen
Frankfurt/Main (taz) – Die sieben sudanesischen Flüchtlinge im Transitbereich des Rhein-Main- Flughafens haben ihren Hungerstreik beendet. Dies teilte der Sprecher von Pro Asyl, Heiko Kauffmann, gestern mit. Am Wochenende hätten die Flüchtlinge erklärt, daß sich ihr zweiwöchiger Hungerstreik „weder gegen die deutsche Regierung noch gegen sonst jemanden gerichtet“ habe. Beamte des Bundesgrenzschutzes hatten die Sudanesen zweimal in ein Flugzeug nach Khartum gesetzt, um sie abzuschieben. Zweimal hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Abschiebung per Eilverfügung verhindert. Mit ihrem Hungerstreik, so Kauffmann, hätten die Flüchtlinge auf ihre verzweifelte Lage hinweisen und sich rechtliches Gehör verschaffen wollen.
Gegenüber dem hessischen Rundfunk erklärten die Sudanesen, daß sie der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts vertrauten. Immerhin habe es ihnen zweimal das Leben gerettet. Übereinstimmend berichteten die Studenten, die einer gemäßigten islamischen Oppositionsgruppe angehören, sie seien in ihrem Heimatland gefoltert worden. Auch die Rechtsanwältin Jutta Rock hatte von Folterspuren berichtet. So seien bei einigen Flüchtlingen Brandmale von auf der Haut ausgedrückten Zigarettenkippen erkennbar. Diese Spuren, erklärte Rock, seien von den Beamten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge „schlicht ignoriert“ worden.
Die Bündnisgrünen im hessischen Landtag appellierten inzwischen an Bundesinnenminister Kanther (CDU), den Sudanesen endlich die Einreise zu gestatten und ein reguläres Asylverfahren zu ermöglichen. Der grüne Abgeordnete Tarek Al-Wazir befürchtet allerdings, daß Kanther ein „Exempel statuieren“ will: „Abschiebung um jeden Preis.“ Die Flüchtlinge müssen jetzt noch bis zum 9. September im Flughafengebäude des Bundesgrenzschutzes bleiben – bis zu einer weiteren Entscheidung des BVerfG. kpk
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