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Wir stellen richtig

■ Parlamentspräsident Wohlrabe wehrt sich gegen taz-Querspalte

Die taz erreichte vorgestern ein Schreiben aus der Pressestelle von Parlamentspräsident Wohlrabe, in dem wir zu einer Gegendarstellung aufgefordert werden. Obwohl dieses formaljuristisch nicht den presserechtlichen Anforderungen genügt und wir damit nicht zum Abdruck verpflichtet sind, möchten wir unserer Leserschaft dieses Schreiben nicht vorenthalten:

„In Ihrem Beitrag vom 7. April 1990 auf der Seite 33 haben Sie behauptet, Parlamentspräsident Jürgen Wohlrabe habe in der Abgeordnetenhaussitzung vom 5. April 1990 einen Fehler begangen, er habe aus Versehen ein falsches Papier zur Abstimmung gegeben. Dies sei aufgrund einer Unaufmerksamkeit seiner Berater erfolgt. Diese Behauptungen sind falsch. Richtig ist vielmehr: Sowohl die Verfahrensweise, basierend auf den Abstimmungsgrundlagen der Beschlußempfehlungen wie im Ältestenrat vom 18.10.1977 vereinbart, wie auch das Plenarprotokoll belegen, daß Parlamentspräsident Wohlrabe sich korrekt verhalten hat.

1. Dem Plenum wurde, wie vorgeschrieben, bekanntgegeben, ob der Ausschuß die Annahme oder Ablehnung des betreffenden Antrags empfehle. 2. Es wurde eindeutig gesagt, daß es bei der folgenden Abstimmung um den Antrag Drucksache 11/415 gehe. 3.Daraufhin folgte die Bitte um das Handzeichen. Somit hat Parlamentspräsident Wohlrabe weder über ein falsches Papier abstimmen lassen, noch ist er von seinen Beratern falsch unterrichtet worden.“

Die Redaktion erlaubt sich, auf ähnlich wie der taz-Bericht lautende Meldungen der 'Deutschen Presseagentur‘ und der 'Berliner Morgenpost‘ zu verweisen.

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