piwik no script img

■ „Wilde Ehen“Keine Witwenrechte

Mainz (dpa) – Partner einer „wilden Ehe“ haben beim Tod des Lebensgefährten keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz begründete dieses Grundsatzurteil damit, die sogenannte Witwenrente habe Unterhaltsersatzfunktion. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft schuldeten jedoch einander keinen gesetzlichen Unterhalt. (Az.: L 5 A 62/92)

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 130 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen