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Wilde Ehe absetzbar

Unterhaltszahlungen in einer „wilden Ehe“ können in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden. Das entschied jetzt das Finanzgericht in Hannover (Az. II 17/94). Der Hintergrund: Ein Mann hatte 1992 seiner damaligen Freundin – einer portugiesischen Staatsbürgerin – rund 13.000 Mark zu ihrem Lebensunterhalt beigesteuert. Die Frau hatte in Portugal auf eine Lehrerstelle verzichtet und war 1990 nach Deutschland gezogen. Hier geht sie einem Ergänzungsstudium nach. Das Paar heiratete 1993.

Die Richter entschieden nun, daß die Aufwendungen „aus sittlichen Gründen zwangsweise“ entstanden seien. Die Bedürftigkeit der Frau sei durch die spätere eheliche Lebensgemeinschaft bedingt gewesen. dpa

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