: Wiedergutmachung
■ betr.: „Auf Deutschland kann man nicht mehr warten“, taz vom 4. 11. 94
Der Satz „Die tschechischen NS-Opfer sind die einzigen, die bisher noch keine Entschädigungsleistungen aus der Bundesrepublik erhalten haben“, stimmt so nicht. Die baltischen Juden haben bis heute von der Bundesregierung ebenfalls noch keinerlei Wiedergutmachung erfahren. Die Frage der Wiedergutmachung ist im Sommer 1992 lediglich geprüft worden. Geschehen ist bis heute nichts.
Da mit den bis 1991 sowjetisch besetzten Staaten des Baltikums kein eigenes Abkommen über Wiedergutmachung existiert, kann sich die Bundesregierung auch hier auf das Bedauern einer fehlenden Rechtsgrundlage beschränken und es den nationalen Regierungen überlassen, den Opfern des Nazi- Terrors wenigstens in bescheidenem Umfang zu helfen. Die Stimmung im eigenen Land ist für die Juden im Baltikum aber alles andere als günstig. Geschändete jüdische Friedhöfe gibt es auch dort bereits wieder. Beate Angenendt, Solingen
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