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Wiedereinbürgerung

■ Nachfahren von Nazi-Opfern obsiegten im Rechtsstreit

Berlin. Mehrere Nachfahren von rassisch Verfolgten, die in den dreißiger Jahren aus Deutschland ins Exil getrieben wurden, haben vor Gericht ihre Wiedereinbürgerung als Deutsche erstritten. Das Oberverwaltungsgericht hat gestern in drei Urteilen entschieden, daß die damals ins britische Mandatsgebiet Palästina ausgewanderten Vorfahren der Klageführer nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Der Völkerbund hatte Großbritannien in den zwanziger Jahren die Mandatsgewalt über Palästina übertragen. Jüdische Bürger Deutschlands flüchteten während der nationalsozialistischen Diktatur in das Gebiet, wo 1948 nach dem Erlöschen des britischen Mandats der Staat Israel ausgerufen wurde. 1941 entzog Deutschland allen Juden, die sich dauerhaft im Ausland aufhielten, die deutsche Staatsangehörigkeit.

In den jetzt vor Gericht verhandelten Fällen hatten die damals Ausgewanderten schon vor diesem Zeitpunkt die »palästinensische Mandatszugehörigkeit« beantragt und auch erhalten, bevor die Ausbürgerung erklärt wurde. Ihre Nachfahren beantragten nun die Wiedereinbürgerung. Diese verweigerte die Senatsverwaltung des Inneren aber nach Angaben des OVG mit der Begründung, die Staatsbürgerschaft sei den Auswanderern nicht entzogen worden, weil sie vorher schon zugunsten der »Mandatszugehörigkeit« darauf verzichtet hätten.

Die daraufhin erhobene Klage hatte bereits beim Verwaltungsgericht Erfolg. Das OVG wies nunmehr auch die Berufung des Landes Berlin zurück. Zur Begründung hieß es, die »Mandatszugehörigkeit« sei einer vollwertigen Staatsbürgerschaft nicht gleichzustellen.

Nach Mitteilung des Gerichts hat das Land Berlin beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Urteile eingelegt, um eine Zulassung der Revision zu erreichen. (AK: OVG5B60,90). ap

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