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„Wiederbewaffnung 1950“

16.11. 1950: Die drei westlichen Stadtkommandanten ermächtigen den Magistrat, die Berliner Polizei mit den für eine Polizeitruppe notwendigen automatischen Waffen auszurüsten. Zunächst stellt die französische Militärregierung hierfür Karabiner, leichte Maschinengewehre und automatische Handfeuerwaffen zur Verfügung, die jedoch zum größten Teil unter Verschluß der Militärbehörden bleiben und nur für Übungszwecke und im Ernstfall an die Berliner Polizei ausgegeben werden sollen.

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