: Wieder mal die Wärmepumpe
Wo die Fernwärme nicht hinreicht, soll es die Wärmepumpe richten. Als erstes Bundesland will Hamburg so Habecks Heizungsgesetz wieder einführen
Von André Zuschlag
Als der frühere grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck Ende September in der Talkshow bei Caren Miosga saß, wollte er nicht mehr von der „bekloppten Wärmepumpe“ sprechen. Zu sehr verfolge ihn das Gerät noch immer, obwohl er längst aus der Politik ausgeschieden ist. Habeck nahm das Wort dann trotzdem ein paar mal noch in Mund. So, wie das bei vielen Hamburger:innen schon bald auch wieder der Fall sein dürfte: Hamburgs regierende Koalition von SPD und Grünen will als erstes Bundesland das von CDU, FDP und Springer-Verlag verhasste Habeck’sche Heizungsgesetz, dessen Kern der Umstieg möglichst vieler Eigentümer:innen auf die Wärmepumpe war, auf Landesebene wiederbeleben.
Das Zauberwort, mit dem das möglich wird, ist „Länderöffnungsklausel“. Seit Juli gilt bundesweit das Gebäudemodernisierungsgesetz. Das von der schwarz-roten Bundestagskoalition verabschiedete Gesetz löst das frühere Heizungsgesetz ab. Nun können sich alle Eigentümer:innen wieder munter neue Öl- und Gasheizungen ins Haus bauen lassen – auch wenn das mittelfristig extrem teuer werden könnte: Ab 2045 dürfen diese Heizungen nur noch mit teuren klimafreundlichen Biokraftstoffen befeuert werden, schon vorher steigt der vorgegebene Anteil in Stufen.
Das alte Gesetz regelte dagegen die schrittweise Abkehr von Öl und Gas, indem es zur Vorgabe machte: Neu eingebaute Heizungen müssen zukünftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – also beispielsweise mit Strom aus Solar- und Windkraftwerken, womit sich die Wärmepumpe zur gängigen Lösung dieser Vorgabe entwickelt hätte. Hinzu erlaubte schon das Gesetz den Ländern, dafür geltende Fristen vorzuziehen, wenn sie von sich aus strengeren Klimaschutz betreiben wollen. In der Entstehung des neuen Gesetzes im Frühjahr hatten Hamburg und weitere Länder darauf gedrängt, diese von der Bundes-CDU eigentlich abgelehnte Länderöffnungsklausel zu erhalten – mit Erfolg.
Der rot-grüne Senat arbeitet deshalb aktuell an der Ausgestaltung einer solchen Vorgabe, gab die grüne Klima- und Umweltsenatorin Katharina Fegebank im September bekannt. In den kommenden Wochen sollen die konkreten Eckdaten vorgestellt werden, wie die mit Habecks „bekloppter“ Wärmepumpe forcierte Wärmewende in Hamburg erhalten bleiben soll. Denn in den dicht besiedelten Teilen der Stadt setzt der Senat zwar vor allem auf den Ausbau der Fernwärme. Doch je weiter es raus aus der Stadt geht bis in die teils dörflich geprägten Stadtteile an den Grenzen zu Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wird der Ausbau des Wärmenetzes kaum mehr bezahlbar. Damit es mit der Klimaneutralität bis 2040 gelingt, müssen Wärmepumpen in diesen „dezentralen Gebieten“, wie Rot-Grün sie nennt, dann die derzeit noch laufenden Öl- und Gasheizungen ersetzen.
Während die schwarz-rote Koalition im Bund im Zuge ihrer Reform gleich auch noch die Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen drosselte, kündigte der Hamburger Senat an, an seiner 2025 eingerichteten zusätzlichen Förderung festhalten zu wollen: Die 20 Prozent, die es in Hamburg zusätzlich zur Bundesförderung gibt, sollen erhalten bleiben.
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