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Wie wird wer gewählt?

Die Wahlen zum Senat, der zweiten Kammer, sind völlig frei und ohne jede Einschränkung, außer der, daß jeder Kandidat zuvor 3.000 Unterstützungsunterschriften beibringen muß. Jede Wojwodschaft, die den französischen Departements entsprechen, ist ein Wahlkreis, wobei für Warschau drei Kandidaten und für Katowice ebenfalls drei Kandidaten vorgesehen sind, aufgrund der großen Bevölkerungsdichte. Jeder Wahlkreis ernennt zwei Senatoren. Der Senat kann dem Parlament Gesetze vorschlagen beziehungsweise anfechten.

Die Wahlen zum polnischen Parlament Sejm sind zweigeteilt: 35 Prozent der Mandate werden in freien Wahlen vergeben, die restlichen 65 Prozent sind für die Regierungskoalition reserviert. Hier findet ein Wettbewerb nur unter den Kandidaten einer Gruppierung statt. Innerhalb der 35 Prozent wird auf den Wahlkarten nicht angegeben, für welche Gruppierung ein Kandidat antritt, es erscheinen nur Name, Beruf und Adresse.

Zusätzlich gibt es zum Sejm eine Landesliste. Die Liste ist für die Regierungskoalition vorgesehen, die mithilfe dieser Liste ihre Prominenten unterbringen will. Diese Absicht ist durch eine unvorgesehene Gesetzeslücke in der Wahlordnung in Frage gestellt. Wenn mehr als 50 Prozent der Wahlberechtigten einen Kandidaten von der Landesliste streichen, bleibt sein Mandat unbesetzt. Damit könnte sich noch nachträglich das am runden Tisch vereinbarte Kräfteverhältnis im Sejm ändern. Sejm und Senat wählen gemeinsam den Staatspräsidenten.

Die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei, die Vereinigte Bauernpartei und die Demokratische Partei sowie einige kleinere katholische Gruppierungen bilden zusammen die sogenannte Regierungskoalition. Sie besetzen die 65 Prozent der Sejmmandate, die für sie reserviert sind, und bewerben sich im Rahmen der Senatsmandate im Wettbewerb mit Unabhängigen um die Senatssitze.

Das Bürgerkomitee Solidarnosc hat für alle der 35 Prozent in freien Wahlen vergebenen Mandate und für alle Senatssitze je einen Kandidaten aufgestellt. (Kandidatinnen gibt es wohl keine? d.S.) Das Komitee ist von Walesa zusammengestellt, die einzelnen Kandidaten sind vom Komitee nominiert.

Die Christdemokratische Partei der Arbeit stellt insgesamt vier Kandidaten auf, die mit den Kandidaten des Komitees und den Kandidaten von KPN konkurrieren. Die Partei der Arbeit setzte ihre Tätigkeit 1946 selbst aus, wurde infolgedessen nie verboten und hat vor einigen Monaten ihre Tätigkeit wieder aufgenommen. Sie wird von der katholischen Kirche moralisch, aber kaum finanziell unterstützt.

Die Konföderation Unabhängiges Polen entstand als Nachfolgeorganisation des Komitees zur gesellschaftlichen Selbstverteidigung. Nach politischen Differenzen zwischen KOR und der Gruppe um Moczulski wurde Ende der 70er Jahre zuerst die Bewegung zur Verteidigung der Menschen- und Bürgerrechte gegründet, aus der dann KPN als Partei entstand. KPN beteiligte sich ohne Erfolg bereits an den früheren Wahlen. Daneben kandidieren noch zahlreiche, mehr oder weniger oppositionelle Unabhängige um die 35 Prozent bzw. zum Senat.

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