■ Tour d'Europe: Wie wird man die Kleinen los?
Mit unterschiedlichen Mitteln betrieben die politischen Gruppen Westeuropas seit Ende des Zweiten Weltkriegs den Aufbau der sogenannten „Volksparteien“, sprich: klassen- und schichtenübergreifenden Sammelbecken für Wähler mit ganz unterschiedlichen Interessen und Ausrichtungen.
So gab es in der Bundesrepublik Deutschland bei den ersten Wahlen 1949 mehr als drei Dutzend Parteien, von denen über ein Drittel auch in den ersten Bundestag einrückte. Und unter die Rubrik „Sonstige“ fielen damals immerhin noch über neun Prozent.
Dem setzten die Großparteien bald ein Ende: unter Hinweis auf die Zersplitterung in der Weimarer Republik wurde die Fünfprozenthürde eingeführt, und sollte das nicht reichen, müssen auch die Fraktionen eine bestimmte Stärke aufweisen, um an den parlamentarischen Segnungen voll teilzuhaben. Seitdem gab es nur noch CDU, CSU, FDP und SPD als Parteien von Bedeutung, ab 1980 dann auch die Grünen. Für alle Fälle wurden Parteien des äußeren Spektrums ganz und gar verboten, so die Deutsche Reichspartei (DRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Frankreich, das nach dem Krieg ebenfalls eine starke politische Zersplitterung aufwies, griff nach mehr als einem Dutzend zumeist kurzlebiger Regierungen zwischen 1951 und 58 in die autoritäre Mottenkiste: General De Gaulle wurde am 1. Juni 1958 mit der Regierungsbildung beauftragt und konnte eine ganz auf ihn selbst zugeschnittene Verfassung durchsetzen, die den Präsidenten als faktisch durchs Parlament und seine Parteien unangreifbaren Chef des Exekutive auswies. Dabei ist es geblieben – auch wenn sich der dritte Nachfolger De Gaulles, Mitterrand, einige Zeit mit einer konservativen Mehrheit herumschlagen mußte – eine unvorhergesehene Auswirkung des Mehrheitswahlrechts, das eigentlich zur Stabilisierung präsidentenkonformer Majoritäten ausgedacht worden war.
In England hat das reine Mehrheitswahlsystem seit Menschengedenken zu einem fast reinen Zweiparteiensystem geführt; dennoch haben sich auch hier mittlerweile kleinere Parteien, so etwa Mitte der 80er Jahre die von Labour abgespaltene Sozialdemokratische Partei, profilieren können. Noch kurz vor den letzten Wahlen sah es so aus, als wäre erstmals eine Koalitionsregierung (zum Beispiel mit den ehemals sehr großen, mittlerweile winzigen) Liberalen in Sicht.
In Italien, dem typischsten Fall einer Vielparteienlandschaft (die Einzugshürde ins Parlament liegt bei knapp einem Prozent), wurde das Problem bisher auf landesübliche Weise gelöst: zwar zogen regelmäßig mehr als ein Dutzend Parteien in Senat und Deputiertenkammer ein (derzeit sind es 15), doch die Regierung bildete jeweils die Democrazia cristiana mit kleinen Koalitionspartnern, vor allem den Liberalen und den Republikanern sowie, seit Anfang der 60er Jahre, mit Sozialdemokraten und den dann erstarkenden Sozialisten. Erst die allerletzten Wahlen im April 1992 haben den beginnenden Verfall dieser Herrschaft angezeigt: seither sind alle Parteien auf weit unter 25 Prozent abgesunken. Erstmals wird daher jetzt eine Wahlrechtsreform angepeilt – mit dem einzigen Zweck, die kleinen Parteien in die großen hineinzuzwingen oder ganz aus dem Parlament auszuschalten. Werner Raith
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