■ Kommentar: Wie man es macht...
...ist es falsch. Da legt die Große Koalition Gesetze großzügiger als sonst aus, um den Ostberliner Lebensstandard möglichst schnell auf das Niveau der Westbewohner zu heben, und bekommt prompt Ärger mit westdeutschen Bundesländern und Bundesgerichten. Die im Vergleich zu den neuen Bundesländern früher bewilligte Lohnerhöhung für die Ost-Beschäftigten in Berlin kostet dem Land nicht nur überdurchschnittlich viel. Die Altbundesländer warfen die Vertreter der ehemals geteilten Stadt auch noch aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Und weil die Innenverwaltung einem nach Westberlin ausgeliehenen Ostberliner Feuerwehrmann nach seinem Rückgang in den Bezirk Mitte nun nicht das Westgehalt aufs Ostgehalt herunterkürzen wollte, hat die Landesregierung nun erneut „den Salat“ (Innensenator Schönbohm).
Um nach dem „Feuerwehrurteil“ dem Recht genüge zu tun, muß der Senat logischerweise von 1.300 Ostberlinern Geld zurückverlangen. Die jetzt angekündigte Stundung wirkt dabei erneut wie ein Versuch, auch gegen gängige Rechtssprechung zusammenwachsen zu lassen, was zusammengehört: Tatsächlich nämlich braucht vorerst keiner der Betroffenen auch nur einen Pfennig zurückerstatten. Und bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, sind die ungerechten und unterschiedlichen Tarife im öffentlichen Dienst ohnehin kein Thema mehr. Im Oktober fallen endlich und unwiderruflich die letzten Reste der Tarifmauer einer viel zu lange geteilten Stadt: Alle rund 170.000 Berliner Landesbediensteten erhalten dann den vollen Westtarif. Dirk Wildt
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