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Wie hoch sind die Anforderungen?

betr.: „Umkehr der Beweislast“, taz vom 15. 10. 01

Sicher, wer sich für einen Militärschlag gegen ein anderes Land entscheidet, muss dies auch gut begründen können. Man könnte auch gegebenenfalls von einer Beweislast sprechen. Dann erst kommt jedoch die entscheidende Frage, die euer Kommentar bereits völlig übergeht: Wie hoch sind die Anforderungen an diese Beweislast und was ist, wenn ein Beweis im eigentlichen Sinne nicht erbracht werden kann? [. . .]

Auch die Konstruktion einer Beweislastregelung, die aus dem völlig unpolitischen Zivilprozess stammt und eine pragmatische – keine gerechte – Lösung von Rechtsstreitigkeiten ermöglichen soll, kann und darf keine politische Diskussion ersetzen. Die erfordert eine Abwägung aller Aspekte eines verantwortlichen politischen Handelns und nicht die simple Anwendung von Beweislastregeln. Oder anders formuliert: Die Friedensdemonstranten sollen schließlich auch nicht die Beweislast dafür tragen, dass das von ihnen vertretene Unterlassen militärischer Maßnahmen möglicherweise weiteren zigtausend Menschen das Leben kosten wird. Untaugliche Beweislastregeln in der Politik wären ein Demokratiedefizit – und nicht die vom Verfasser des Kommentars willkürlich festgestellte Lage in der BRD.

JAN SCHWARMANN, Bremen