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Wie geht es weiter?

Abstimmung bei der Europawahl

Nach der gestrigen Bekanntgabe des Volksbegehrens durch den Rechts-Senat hat die Bürgerschaft nun eine Frist von drei Monaten zur Verfügung, um zu prüfen, ob sie das Anliegen der Initiative für sich übernimmt. Dies gilt jedoch als ausgeschlossen, da sich CDU, SPD, Schill und FDP mittlerweile auf einen eigenen Entwurf festgelegt haben – wobei die Freien Demokraten an sich die Ziele der Initiative unterstützen, aus Koalitionsraison sich aber CDU und Schill-Partei gebeugt haben. Nach dieser Dreimonatsfrist können die Initiatoren des Volksbegehrens innerhalb eines Monats einen Volksentscheid beantragen. Der Termin dafür stünde auch bereits fest: Abgestimmt über das neue Wahlrecht würde am 13. Juni 2004 – gemeinsam mit der Wahl des neuen Europaparlaments. TAZ