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Wie erziehe ich Türken?

■ Amtsgericht läßt 100mal schreiben: „Ich bin ein Türke... und will in Zukunft niemanden mehr beleidigen.“

Bad Bramstedt (dpa) - Ein Schiedsmann am Amtsgericht in Bad Bramstedt hat zur Abwendung einer Beleidigungsklage einen jungen Türken dazu verpflichtet, ein Sühnegeld von 100 Mark zu zahlen oder alternativ 100mal den Satz zu schreiben: „Ich bin ein Türke, ich bin türkischer Staatsbürger, ich bin Gast in der Bundesrepublik Deutschland und will in Zukunft niemanden mehr beleidigen.“ Diesem am Dienstag bekanntgewordenen Spruch des Schiedsmannes vom Montag war am 30. Mai auf dem Marktplatz in Bad Bramstedt (Kreis Segeberg) eine Auseinandersetzung zwischen zwei Türken und einem Deutschen vorausgegangen. Der Deutsche hatte einen VW–Bus mit der Aufschrift: „Deutschland den Deutschen - Asylantenstopp“ auf dem Marktplatz geparkt. Die beiden Türken kommentierten die Aufschrift mit „Nazischweine“. Der Deutsche erstattete darauf Anzeige wegen Beleidigung. Da einer der beiden Türken noch minderjährig ist, wurde nur einer von ihnen zum Sühnetermin beim Schiedsmann geladen.

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