Wie die EU Energie sparen will: Entscheidende Regeln verwässert
Die EU-Mitgliedsstaaten wollen Energie einsparen, ein Fünftel bis 2020. Nun haben sie eine Richtlinie beschlossen, die dorthin führen soll. Sie sind sehr lax.
BRÜSSEL taz | Wenigstens an einem haben die EU-Mitgliedsstaaten festgehalten: Sie wollen nach wie vor bis 2020 mindestens 20 Prozent Energie einsparen. Dazu haben sie sich in der nun beschlossenen Energieeffizienz-Richtlinie verpflichtet. Allerdings bleiben die Maßnahmen äußerst unverbindlich.
Klimaschützer gehen davon aus, dass mit dieser Richtlinie höchstens 15 Prozent Energie eingespart werden können. „Ich sehe das mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Immerhin haben wir größeren Schaden verhindern können“, sagt der grüne EU-Abgeordnete und Verhandlungsführer der Parlamentarier Claude Turmes.
Der politischen Einigung zwischen EU-Regierungen und dem Europäischen Parlament war ein monatelanger Streit vorausgegangen. Vor allem Deutschland, Spanien, Portugal und Finnland wehrten sich gegen zu strenge Vorgaben aus Brüssel. Sie haben es unter der Führung des deutschen Wirtschaftsministeriums geschafft, den Gesetzestext an einigen entscheidenden Stellen extrem zu verwässern.
Ursprünglich sah die Richtlinie vor, dass sich Energieversorger verpflichten müssen, jedes Jahr mindestens 1,5 Prozent weniger Energie zu verkaufen. Besonders deutsche Unternehmen haben sich dagegen gesträubt. Nun bleibt es den Regierungen überlassen, ob sie eine solche Regel einführen oder die Einsparungen anders – zum Beispiel mit der finanziellen Förderung von Energiesparprogrammen – erreichen wollen.
Sanierungszwang nur für Regierungsgebäude
Auch bei der Sanierung von staatlichen Gebäuden haben die Mitgliedsländer mehr Spielraum bekommen. Betroffen sind von dem Sanierungszwang lediglich Gebäude, die der Regierung gehören und auch von ihr genutzt werden. Bei Berechnungen für eine frühere Richtlinie von 2010 geht die EU-Kommission davon aus, dass das in Deutschland nur 37 Gebäude sind. Die Bundesregierung dementiert das und spricht von mehreren tausend.
Auch bei der Berechnung der Einsparungen sind zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Zum Beispiel dürfen Energieverkäufe an Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, in Teilen nicht auf den Energieverbrauch angerechnet werden. Außerdem können die Mitgliedsstaaten Energiesparprojekte einrechnen, die schon vor dem Richtlinien-Beschluss getätigt wurden.
Eine zeitliche Begrenzung sieht die Richtlinie nicht vor. Insgesamt dürfen diese Ausnahmen allerdings nicht 25 Prozent der Einsparverpflichtung überschreiten. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass die bereits getroffenen Maßnahmen zusätzlich angerechnet werden dürfen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Nun komme es darauf an, dass die Regierungen der Verpflichtung nachkommen, sagt Christian Noll von der deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz: „Deutschland muss bei der Umsetzung Vorbild in Europa werden, um die europäischen und die eigenen energiepolitischen Ziele zu erreichen.“ In zwei Jahren will die EU-Kommission überprüfen, ob das Einsparziel erreicht werden kann. Gegebenenfalls wird sie dann noch einmal strengere Regeln vorschlagen.
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