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Widerstand schläft

■ Phantasie und Experimente gegen den neuen Personalausweis sind noch Mangelware

Während die Bewegung gegen die Volkszählung mittlerweile auch in das entlegendste Dorf geschwappt sein müßte,sind bisher keine gemeinsamen Aktivitäten gegen den Ausweis bekannt. Aber auch vor einigen Jahren war es schwierig, gemeinsame Aktionsformen zu finden. Denn im Gegensatz zur Volkszählung gibt es für den Ausweis keinen gemeinsamen Stichtag, sondern je nach Ablaufdatum des alten Ausweises bekommt jeder in den nächsten fünf Jahren seine maschinenlesbare Karte. Trotzdem ist es noch nicht zu spät, einige Ideen von 1984 wieder aufzugreifen. Damals war ein „bundesweiter Waschtag“ geplant. Alle sollten zu einem bestimmten Tag ihren alten Ausweis in die Waschmaschine stecken, ihn damit unlesbar machen und dann zu möglichst vielen einen neuen, aber noch nicht maschinenlesbaren beantragen. Bis zum 31. März kann man auch jetzt noch - mit anderen oder alleine - einen neuen, alten Ausweis beantragen oder den alten zumindest verlängern lassen. Eindrucksvoller wäre dabei sicherlich auf einen Zeitpunkt einigen könnte, um in den Meldestellen zu dokumentieren, wie sehr man an dem alten Papierausweis hängt. Wer nach dem 1. April dennoch glückliche/r Besitzer/in der kleinen Plastikkarte ist, sollte pfleglich darauf achten, die Ausweisbehörden nicht durch ständiges Verlieren dieser kleinen rutschigen Karte zu verärgern. Sorgsam geprüft werden sollte auch, daß sich die Lesezone des Ausweises in einem tadellosen Zustand befindet. Das Personalausweisgesetz schreibt zwar nicht vor, daß jeder Bundesbürger auch für den Erhalt der Maschinenlesbarkeit seines Ausweises zu sorgen hat. Kratzer auf der Lesezone, Bruchstellen, Brandflecken im Plastik oder chemische Verunreinigungen der Plastikverschweißung machen jedoch Grenzbehörden und Polizei unnötige Arbeit. Welche Art von Belastungen die Lesezone genau verträgt, muß jedoch erst das praktische Experiment erweisen. Sachdienliche Verbraucherhinweise nimmt die taz gerne entgegen. Der neue Ausweis is zu bringen. Und zuletzt: Bundesbürger sind zwar verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, aber nicht, ihn ständig bei sich zu führen (mit Ausnahme der Berliner). Dennoch sollte man ständig an den Ausweis denken und ihn nicht ewig zuhause liegen lassen!

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