: Wg. Auschwitz
Der Hamburgische Richterverein hat gestern die massive öffentliche Kritik an dem Urteil eines Hamburger Amtsrichters gegen zwei Neonazis zurückgewiesen. Die von Politikern und Medien gegen den Richter geführten Angriffe gingen über vertretbare Kritik weit hinaus: „Ihre Tendenz, den Richter und die gesamte Hamburger Justiz in die Nähe des Rechtsextremismus zu rücken, ist infam.“ Der Richter hatte zwei junge Hamburger Neonazis freigesprochen, die auf dem Anrufbeantworter des „Nationalen Infotelefons“ den Kinofilm „Schindlers Liste“ über die Judenvernichtung als Aufrechterhaltung des „Auschwitz-Mythos“ bezeichnet hatten (taz berichtete mehrfach). Der Richter habe sich nicht in der Lage gesehen, so der Richterverein, die Schuld der Angeklagten mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen. Damit sei der Freispruch unvermeidlich gewesen.
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