piwik no script img

Wg. Auschwitz

Der Hamburgische Richterverein hat gestern die massive öffentliche Kritik an dem Urteil eines Hamburger Amtsrichters gegen zwei Neonazis zurückgewiesen. Die von Politikern und Medien gegen den Richter geführten Angriffe gingen über vertretbare Kritik weit hinaus: „Ihre Tendenz, den Richter und die gesamte Hamburger Justiz in die Nähe des Rechtsextremismus zu rücken, ist infam.“ Der Richter hatte zwei junge Hamburger Neonazis freigesprochen, die auf dem Anrufbeantworter des „Nationalen Infotelefons“ den Kinofilm „Schindlers Liste“ über die Judenvernichtung als Aufrechterhaltung des „Auschwitz-Mythos“ bezeichnet hatten (taz berichtete mehrfach). Der Richter habe sich nicht in der Lage gesehen, so der Richterverein, die Schuld der Angeklagten mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen. Damit sei der Freispruch unvermeidlich gewesen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen