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Wettlauf gegen Recht verloren

■ Die beiden Somalis, die vom BGS zurückgewiesen wurden, stellten einen Asylantrag und dürfen nun vorläufig doch in der Bundesrepublik bleiben

Die beiden Somalis, die vorgestern am Bremer Flughafen vom Bundesgrenzschutz zurückgewiesen worden waren, dürfen nun doch in der Bundesrepublik bleiben. In Frankfurt, von wo aus die beiden nach Mogadishu verschoben werden sollten, stellten sie einen Asylantrag.

Damit ist auch der Antrag auf Einstweilige Anordnung erledigt, mit dem das Rechtsanwaltsbüro Schulz versuchen wollte, die Rückführung der beiden zu verhindern.

Die Somalis waren mit einem gültigen Touristenvisum einge

reist. Trotzdem waren sie vom Bremer Bundesgrenzschutz zurückgewiesen worden, da die beiden nur 1200 Dollar bei sich hatten. Begründung: die beiden würden der Sozialhilfe zu Last fallen. Der Versuch des Rechtsanwaltes in Kontakt mit den Somalis zu kommen, wurde systematisch verhindert. (vgl. taz vom 14.10.88)

Damit scheint erwiesen, daß der Bremer Bundesgrenzschutz die Somalis nicht über die rechtliche Situation informiert hat. Die beiden gehören zum Stamm der Majerteen, der in Somalia von der

Regierung verfolgt wird. Falls sie dieses bereits den Grenzern am Bremer Flughafen mitgeteilt haben, hätte dies als Antrag auf Asyl verstanden und juristisch entsprechend auf seine Berechtigung überprüft werden müssen.

Ursprünglich wollten die Somalis in Bremen eine Familie besuchen, die hier ebenfalls um politisches Asyl nachsucht. Mit dem Besuch werden sie noch eine Zeit warten müssen. Zunächst werden sie in einem Auffanglager im hessischen Schwalbach untergebracht.

hbk