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Westtarif für West-Arbeit

Berlin. Alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus dem Ostteil Berlins, die dauerhaft im Westteil der Stadt tätig sind, unterliegen dem West-Tarifrecht und bekommen damit das volle Westgehalt. Diesen bereits im November gefaßten Beschluß des Senats hat Innenstaatssekretär Lancelle jetzt in „Abstimmungsgesprächen“ den Vorsitzenden der Gewerkschaften ÖTV und DAG erläutert. In einer gemeinsamen Erklärung der Senatsinnenverwaltung und der ÖTV wird darauf verwiesen, daß dies auch für befristete Arbeitsverträge gilt. Zudem schließe ein Umzug in den Ostteil der Stadt die Anwendung des Tarifrechts West dann grundsätzlich nicht aus, wenn zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme im Westteil der Stadt über einen Umzug in den Ostteil noch nicht entschieden war. Übereinstimmung habe auch hinsichtlich der Einbeziehung der Beschäftigten West-Staakens als Arbeitnehmer des Bezirks Spandau bestanden.