■ Urteil: Westgehalt für Ossi
Kassel (AP) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat einer Lehrerin aus Ostberlin, die an eine Schule in Westberlin versetzt wurde, Bezahlung nach dem Westtarifvertrag zuerkannt. Die Richter erklärten in der gestern bekanntgegebenen Entscheidung, dabei dürfe keine Rolle spielen, daß die Frau keiner Gewerkschaft angehört, die den Westtarifvertrag mit den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes ausgehandelt hat. (Az: XI AZR 922/94)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen