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■ UrteilWestgehalt für Ossi

Kassel (AP) – Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat einer Lehrerin aus Ostberlin, die an eine Schule in Westberlin versetzt wurde, Bezahlung nach dem Westtarifvertrag zuerkannt. Die Richter erklärten in der gestern bekanntgegebenen Entscheidung, dabei dürfe keine Rolle spielen, daß die Frau keiner Gewerkschaft angehört, die den Westtarifvertrag mit den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes ausgehandelt hat. (Az: XI AZR 922/94)

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