Die Umweltverbände können die Elbvertiefung zwar nicht mehr verhindern, aber sie haben wegweisende Klarstellungen im europäischen Umweltrecht erfochten.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar Jahren.
Mit einem neuen Bewirtschaftungsplan will der Bremer Senat den Naturraum Weser schützen. Dafür müsse er auch auf die Weservertiefung verzichten, fordert der BUND.
Die Weser darf bis auf weiteres nicht ausgebaggert werden, verfügt das Bundesverwaltungsgericht. Zunächst soll der Europäische Gerichtshof das EU-Naturschutzrecht verbindlich auslegen. Das kann Jahre dauern. Auch geplante Elbvertiefung unsicher.