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Werksausweise gekennzeichnet

Kassel (dpa) - Ein Arbeitgeber darf bei einem Streik die Werksausweise von nichtausgesperrten Mitarbeitern kennzeichnen, ohne den Betriebsrat einzuschalten. Nach einem Beschluß des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts in Kassel ist das Kennzeichnen der Werksausweise Teil einer Arbeitskampfmaßnahme, auf die der Betriebsrat keinen Einfluß hat (Akz 1 ABR 35/85 vom 16. Dezember 1986).

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