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■ beiseiteWerkcharakter?

Der Hamburger Rotbuch Verlag hat am Freitag den Urteilsspruch des Berliner Landgerichts vom Vortag im Streit um die weitere Herausgabe der Werke Heiner Müllers kritisiert. Der Verlag war in dem von der Witwe Müllers angestrengten Prozeß unterlegen und will in die Berufung vor dem Kammergericht gehen. Offenbar werde gerade der „Werkcharakter“ der Gesamtausgabe vom Gericht verkannt, heißt es in einer Presseerklärung des Verlages.

Besonders kritisierte der Verlag den in der Verhandlung geäußerten in der Tat unschönen Vergleich eines richterlichen Beisitzers, der die Werkausgabe mit „mehreren Autos in einer einzigen Garage“ gleichsetzt hatte. Autos und Dramen, ts,ts,ts!

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