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in kürze EU-TABAK-RICHTLINIEWer zu spät kommt …

Die Bundesregierung hat ihre Klage gegen die EU-Tabak-Richtlinie zu spät und damit erfolglos eingereicht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg teilte gestern mit, er habe die Klage als unzulässig abgewiesen, weil sie einen Tag zu spät eingegangen sei. (Az C-406/01) (rtr)

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