: Wer unterzeichnet welches Asylabkommen?
Schengener Abkommen: Zusammenschluß von fünf westeuropäischen Ländern (die Benelux-Staaten, Frankreich und die Bundesrepublik), die im Vorgriff auf den EG-Binnenmarkt bereits zum 1.1.1990 Schlagbäume und Grenzkontrollen abbauen wollten. Inzwischen ist auch Italien dem Abkommen beigetreten. Spanien soll demnächst Beobachterstatus erhalten. Das Abkommen regelt die zukünftige Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung, des Datenaustausches, aber auch der Flüchtlingspolitik. Der Inhalt des Abkommens gilt als Vorbild für entsprechende Konventionstexte, die auf europäischer Ebene vorbereitet oder bereits unterzeichnet worden sind. Zum Beispiel die
EG-Asylkonvention. Die Konvention wurde am 15. Juni in Dublin unterzeichnet, ist in den Staaten aber noch nicht ratifiziert. Darin wird festgelegt, daß Flüchtlinge nur noch in einem der Vertragsstaaten Asyl beantragen können, nämlich in der Regel dort, wo der Flüchtling eingereist ist. Der entsprechende Staat ist für die Durchführung des gesamten Asylverfahrens verantwortlich und — bei negativem Abschluß — auch für die Abschiebung. Datenaustausch über Flüchtlinge, aber auch über die Rechtsprechung in den einzelnen Ländern, sollen verhindern, daß ein abgelehnter Asylsuchender in einem anderen Land einen zweiten Antrag stellt.
EG-Visumskonvention. Noch nicht unterzeichnet. Die Konvention soll eine gemeinsame Liste von Drittländern festsetzen, deren StaatsbürgerInnen für die Einreise in die EG ein Visum benötigen. Auch hier erfüllt das Schengener- Abkommen Vorbildfunktion: Hier besteht für über 90 Länder Visumzwang. Vorgesehen sind zudem Sanktionen für Transportunternehmen, die Passagiere ohne ausreichende Papiere über die EG-Außengrenzen befördern. Diese bereits in zahlreichen Ländern gängige Praxis führt oft dazu, daß vor allem Fluggesellschaften über das Schicksal von Flüchtlingen entscheiden, indem sie sie mangels legaler Papiere nicht befördern — oder postwenden zurückschicken.
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