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Wer mit Abfindung kündigt, wird bestraft

■ Bundesanstalt für Arbeit verlangt Korrektur der Abfindungsanrechnungen

Berlin (taz) – Die von der Regierung geplante Reform des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) stößt bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf Kritik. In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich gestern Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sowie Länder und Kommunen – alle drei Parteien gehören paritätisch Vorstand und Aufsichtsrat der BA an – gegen die geplante Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld. Das AFG sieht vor, daß Abfindungen, die ein gekündigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, künftig grundsätzlich zur Hälfte beim Arbeitslosengeld angerechnet werden sollen. Nur ein Viertel der Abfindungssumme soll davon freigestellt bleiben.

Arbeitslose werden für ihre Kündigung also auch noch mit finanziellen Einbußen bestraft. Dies, so kritisiert die BA, sei ein „überzogener und undifferenzierter Zugriff auf das Arbeitslosengeld,“ der sich zudem aus verfassungsrechtlichen Gründen verbiete. Aufgrund der zusätzlichen Belastungen für Unternehmen und Arbeitnehmer sei außerdem zu befürchten, daß sich Entlassungen verteuerten. Arbeitsgerichte rechnen schon heute damit, daß sich die Verfahrensdauer bei Kündigungsschutzprozessen auf das Zwei- bis Dreifache verlängere.

Zugleich fordert die BA eine grundsätzlich neue Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik. Um die durch die Wiedervereinigung bedingten Kosten auch künftig finanzieren zu können, plädiert die BA daher dafür, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie Umschulung und Weiterbildung nicht mehr aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, sondern aus Steuern zu finanzieren. Immerhin wurden nur 43 Prozent der Ausgaben ostdeutscher Arbeitsämter im vergangenen Jahr durch Arbeitslosenversicherungsbeiträge ostdeutscher ArbeitnehmerInnen abgedeckt. In Westdeutschland hingegen lagen die Beitragseinnahmen um 16,2 Milliarden Mark höher als die Ausgaben der Arbeitsämter. Es sei nicht vertretbar, daß die begrenzte Gruppe von Beitragszahlern mit den Kosten für ABM-Stellen belastet werde, sagte ein Sprecher der Behörde. Leistungen wie die Arbeitsförderung seien eher der staatlichen Allgemeinheit zuzuordnen. Karin Flothmann

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