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Wenn Werbung belästigt

betr.: „Ruf! Nicht! An!“ (Faxwerbung), taz vom 19. 12. 02

Dr. Singer, mit dem ich in regem Informationsaustausch stehe, hat sich verdienstvoll auf die Abwehr von Faxwerbung mit 01 90er-Rufnummern konzentriert. Doch den Beworbenen ist die Art der Nummer ganz egal: Sie werden ebenso intensiv – ggf. nachts – belästigt, wenn die Werbefaxe andere Rückrufnummern enthalten. So habe ich in den letzten Jahren diverse Absender von Werbefaxen auch mit 08 00-, 01 80- oder normalen Festnetznummern ermittelt, abgemahnt, gerichtlich zur Unterlassung veranlasst sowie die Sperrung verwendeter Rufnummern durchgesetzt.

Bundeswirtschafts- und -verbraucherministerium, die ebenso wie Verbraucherschutzverbände hiesige Erfahrungen mit der Werbebranche abforderten, bereiten gegen deren Missbräuche und die Blockaden der daran mitverdienenden Provider nun weitere Schutzregelungen vor. Hoffentlich fallen die weniger halbherzig aus als frühere Anläufe. CHRISTIAN BUSOLD, Hamburg

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