: Wenn Heimarbeiter, dann Meldung
Bremen (taz) – Alle Arbeitgeber, die in diesem Jahr in Bremen oder Bremerhaven Heimarbeiter beschäftigt haben – egal ob langfristig oder nur vorübergehend – müssen dies bis zum 31. Januar 2003 offiziell angezeigt haben. Das Arbeitsressort weist darauf hin, dass die für Meldungen nötigen Listenvordrucke bei der senatorischen Behörde an der Doventorscontrescarpe 172, Block D, und bei den Gewerbeaufsichtsämtern in Bremen und Bremerhaven erhältlich seien.
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