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in kürze EHEMANN VERPETZTWeniger Unterhalt

Das OLG Hamm hat einer in Scheidung lebenden Frau den Unterhalt gekürzt. Die Frau habe ihren Mann zu Unrecht bezichtigt, seine Firma bestohlen zu haben. Durch die Äußerung hätte der Mann strafverfolgt werden können, so das Gericht (Az.: 3UF 360/96). (dpa)

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